Exklusiver Beauty-, HeadSpa- & Friseurstandort in Hannover – vollständig eingerichtet
Zum Verkauf steht ein großzügiger, hochwertig ausgebauter und vollständig eingerichteter Beauty- und Friseurstandort in Hannover mit ca. 200 m² Gesamtfläche.
Die Fläche wurde speziell für den professionellen Beauty-, Kosmetik-, HeadSpa- und Friseurbetrieb konzipiert und entsprechend ausgebaut. Für einen Nachfolger bietet sich dadurch die Möglichkeit, einen bereits bestehenden und aufwendig eingerichteten Standort zu übernehmen, anstatt selbst hohe Investitionen in Umbau, Einrichtung und technische Installationen tätigen zu müssen.
BESONDERES HIGHLIGHT: EINGEBAUTER HEADSPA-BEREICH
Im Studio befinden sich zwei fest installierte HeadSpa-Behandlungsplätze mit entsprechender Wasserinstallation und Leitungen.
Gerade dieser Bereich ermöglicht einem Nachfolger, neben klassischen Beauty- und Friseurdienstleistungen direkt ein zusätzliches, aktuell stark nachgefragtes Behandlungskonzept anzubieten – ohne zunächst einen eigenen HeadSpa-Bereich aufwendig installieren zu müssen.
VOLLSTÄNDIG EINGERICHTETER FRISEURBEREICH
Der vorhandene Friseurbereich ist bereits komplett ausgestattet und umfasst unter anderem:
– mehrere Friseurarbeitsplätze
– große Spiegel
– Friseurstühle
– Waschplatz mit Wasseranschluss
– vorhandene Ablage- und Arbeitsbereiche
– weitere passende Einrichtung
Damit eignet sich der Standort sowohl für einen bestehenden Friseurbetrieb als auch für Unternehmer, die Friseur und Beauty miteinander kombinieren möchten.
BEAUTY- & KOSMETIKBEREICH
Auch die vorhandenen Beautybereiche können direkt weitergenutzt werden.
Zur Übernahme gehören – je nach finaler Vereinbarung – unter anderem:
– 4 Behandlungsliegen
– 2 fest installierte HeadSpa-Plätze
– Empfangs- und Kassenbereich
– Regale und Stauraumlösungen
– Spiegel und Mobiliar
– vorhandene Einbauten
– Studiodekoration und ausgewählte Einrichtung
– Verkaufs-/Automatenlösung
– weitere vorhandene Studioausstattung
Der Standort bietet damit zahlreiche Möglichkeiten für Kosmetik, PMU, Lashes, Brows, Facials, HeadSpa, Friseur, Extensions und weitere Beauty-Konzepte.
MEHRERE KONZEPTE UNTER EINEM DACH
Durch die Größe von ca. 200 m² und die unterschiedlichen Arbeitsbereiche eignet sich die Fläche nicht nur für einen einzelnen Selbstständigen.
Denkbar sind beispielsweise ein eigenes Beauty- und Friseurkonzept, die Kombination verschiedener Dienstleistungen, ein Teamkonzept oder die Untervermietung einzelner Arbeitsplätze bzw. Bereiche – jeweils im Rahmen der mietvertraglichen und behördlichen Möglichkeiten.
Dadurch übernimmt ein Käufer nicht einfach nur Mobiliar, sondern einen bereits strukturierten Standort mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.
OPTIONALE GERÄTEÜBERNAHME
Professionelle Beautygeräte sind nicht automatisch Bestandteil des angegebenen Kaufpreises.
Bei Interesse können ausgewählte vorhandene Geräte zusätzlich übernommen und zu einem individuellen Gesamtpaket zusammengestellt werden.
Dadurch kann der Käufer selbst entscheiden, ob lediglich der fertig ausgebaute Standort inklusive Einrichtung oder eine umfangreichere Ausstattung übernommen werden soll.
IDEAL FÜR
Die Übernahme ist besonders interessant für:
– bestehende Friseur- oder Beautyunternehmen auf der Suche nach einem weiteren Standort
– Kosmetiker/innen und PMU Artists
– HeadSpa-Anbieter
– Friseurunternehmer/innen
– Beauty-Unternehmer/innen mit eigenem Team
– Selbstständige, die verschiedene Beautybereiche an einem Standort vereinen möchten
KAUFPREIS
69.000 € VB
Der Kaufpreis bezieht sich auf die vereinbarte Übernahme des ausgebauten Standortes einschließlich der definierten Einrichtung und des Inventars. Eine detaillierte Inventarliste kann im Rahmen konkreter Gespräche zur Verfügung gestellt werden.
Weitere professionelle Geräte können optional separat erworben werden.
Besichtigungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Weitere Informationen erhalten ernsthafte Interessenten auf Anfrage.
Markenname und persönliche Marke der bisherigen Inhaberin sind nicht Bestandteil der Übernahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Eine Übernahme bzw. Fortführung des Mietverhältnisses erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung des Vermieters.